Was sind traumatische Ereignisse?

Ein traumatisches Ereignis ist eine absolute Ausnahmesituation, die psychisch sehr belastend sein kann. Dazu gehört zum Beispiel das Miterleben von Gewalt oder Bedrohungen, im schlimmsten Fall mit tödlichem Ausgang.

Wenn Menschen ein traumatisches Ereignis miterlebt haben, reagieren sie sehr verschieden. Manche scheinen fast wie automatisch zu funktionieren und zeigen keine Emotionen, andere brechen in Tränen aus oder verfallen in eine Art Schockstarre. Wichtig ist, dass jede Reaktion auf ein solch außergewöhnliches Ereignis normal ist und dass man sich von dem Erlebten auch wieder erholen kann.

Warum ist das für Auszubildende ein wichtiges Thema?

Auszubildene sind in bestimmten Tätigkeitsbereichen bei Bund und Bahn dem Risiko ausgesetzt, solche traumatischen Ereignisse zu erleben. Das Wichtigste ist, zu wissen, wo man Hilfe bekommen kann.

Es ist etwas Traumatisches passiert - Das können Sie tun!

  • Es ist ratsam, die Arbeit erst einmal zu beenden - sprechen Sie mit Ihrer/m Ausbilder/in.
  • Suchen Sie Hilfe:
    1. Ihr Ausbildungsbetrieb hat eine Fürsorgepflicht. Sie können Ihrer/m Ausbilder/in Ihre Gefühle hinsichtlich des Ereignisses mitteilen.
    2. Möglicherweise gibt es in Ihrem Ausbildungsbetrieb eine Vertrauensperson oder eine/n psychologische/n Ersthelfer/in, an die sie sich wenden können.
    3. Auszubildende im Bahnbereich fragen ihre/n Ausbilder/in nach den Kontaktdaten der IAS-Gruppe. Bei diesem externen Anbieter können Sie das Ereignis in zwei vom Arbeitgeber finanzierten Sitzungen besprechen.

  • Wenn Sie sich nach einem traumatischen Ereignis nicht gut fühlen, suchen Sie einen Arzt auf.
    1. Die UVB bietet Personen Unterstützung an, die ein traumatisches Ereignis bei der Arbeit erlebt und danach einen Arzt aufgesucht haben.
    2. Diese Unterstützung umfasst 5 Sitzungen bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten, um in Gesprächen das Erlebte zu verarbeiten.

  • Achten Sie in der Zeit nach dem Trauma insgesamt auf Ihre Bedürfnisse.
  • Nehmen Sie sich Zeit für die Verarbeitung des Erlebten.
  1. Traumatische Ereignisse werden durch den Betrieb als Arbeitsunfall angezeigt, wenn das Ereignis psychische Gesundheitsstörungen hervorruft.